Feuerstätten (Öfen, Herde)
Achten Sie auf ausreichend Abstand zu Einrichtungsgegenständen und brennbaren Materialien. Unter und vor den Feuerstätten sind nicht brennbare Fußbodenbeläge (z.b. Bleche, Fliesen und dergleichen) erforderlich. Die Asche ist bis zur gefahrlosen Beseitigung in nicht brennbaren Behältern mit Deckel zu verwahren.
ACHTUNG: Es kam schon mehrmals zu Heizhausbränden, da heiße Asche in Schachteln oder Plastikkübeln gelagert wurde!
Rauchfänge
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge, ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare Materialien (Staubablagerungen, Holzbalken von Decken und Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Im Zweifelsfall informiert Sie Ihr Rauchfangkehrer Meister!
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel Ihres Bügeleisens beschädigt, sorgen Sie bitte dafür, dass diese fachgerecht repariert werden. Elektroheizgeräte von Brennbarem freihalten, nicht abdecken und standsicher aufstellen/montieren!
Tragbare Feuerlöschhilfen
In jedem Gebäude sollte zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Gerät soll an einer leicht zugänglichen Stelle montiert sein und alle 2 Jahre (gesetzlich vorgeschrieben) durch Fachpersonal auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Feuerwehen Inprugg und Markersdorf bieten bei Ihren FW Festen abwechselnd in Zusammenarbeit mit der Fa. Köberl die Möglichkeit die Feuerlöscher im Feuerwehrhaus überprüfen zu lassen. Machen Sie sich mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut. Ihre Feuerwehr informiert und schult Sie gerne.
WENN ES BRENNT, IST ES FÜR DAS ÜBEN ZU SPÄT!
Für weitere Brandschutz Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.